Einbürgerung
Details
Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin! Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, z.B. Wahlrecht, Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten.
Ein ausländischer Staatsangehöriger kann unter folgenden Voraussetzungen die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen:
gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:
acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet
freizügiger Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates, oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis
gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher):
mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet
Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet
Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:
ausreichend eigenes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II)
Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
keine Verurteilung wegen einer Straftat
ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik
(Ein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossener Schulabschluss reicht als Nachweis für ausreichende Sprach- und Rechtskenntnisse)
Die Einbürgerung für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann mit den Eltern oder einem Elternteil (mit Zustimmung des anderen Elternteils) beantragt werden.
Ab dem 16. Lebensjahr müssen minderjährige Kinder - mit der Zustimmung der Eltern einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen. Das ist bereits nach drei Jahren im Bundesgebiet möglich.
Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro. Der ausgefüllte Antrag wird dann weitergeleitet an den Märkischen Kreis.