Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Abwasserbeseitigungsgebühren

Details

Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren wird unterschieden zwischen:

  • Kanalanschlussbeitrag

  • Benutzungsgebühren und Kleineinleiterabgabe

Der Kanalanschlussbeitrag ist bei erstmaliger Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen einmalig fällig.

Für die laufende Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr (für angeschlossene Grundstücke) bzw. eine Abwasserabgabe für Kleineinleiter (für nicht angeschlossene Grundstücke) erhoben.

Bei der Abwassergebühr unterscheidet man zwischen

  • Schmutzwasser und 

  • Niederschlagswasser

Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach der Menge des bezogenen Frischwassers, beim Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche. Auch für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Gebühr zu zahlen.

Begriffe im Kontext

Kosten, Gebühren, Entwässerung, Kanal