Feuerwerk - Ausnahmegenehmigung
Details
Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Kierspe abgebrannt werden.
Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 handelt es sich in der Regel um das klassische Silvesterfeuerwerk. Diese Artikel sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Die Genehmigung können Sie mit dem unten angegebenen Formular beantragen.