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Feuerwerk - Ausnahmegenehmigung

Details

Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Kierspe abgebrannt werden.

Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 handelt es sich in der Regel um das klassische Silvesterfeuerwerk. Diese Artikel sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Die Genehmigung können Sie mit dem unten angegebenen Formular beantragen.

Hinweise