Fischereischein
Details
Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.
Fischereischein
Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Märkischen Kreises.
Jugendfischereischein
Kindern und Jugendlichen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt aber nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Sonderfischereischein
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.
Kosten
48,00 € für einen Fischereischein für 5 Jahre
16,00 € für einen Fischereischein für 1 Jahr
8,00 € für einen Jugendfischereischein
16,00 € für einen Sonderfischereischein für 1 Jahr
48,00 € für einen Sonderfischereischein für 5 Jahre
Hinweise
Unterlagen
Für die Ausstellung des Fischereischeins benötigen wir:
Personalausweis oder Reisepass
Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein)
aktuelles Passfoto
bei Erstausstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Für die Ausstellung eines Sonderfischereischeins benötigen wir zusätzlich:
Schwerbehindertenausweis
Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Für weitere Informationen zur Fischereiprüfung kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.