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Fischereischein

Details

Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.

Fischereischein
Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Märkischen Kreises.

Jugendfischereischein
Kindern und Jugendlichen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt aber nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.

Sonderfischereischein
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. 

Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Fischen, Angeln, Gewässer, Fluss, Teich