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Fischereischein

Details

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises.

Mit einem neuen digitalen Fischereischeinverfahren erfolgt die Verwaltung von Fischereischeinen in Nordrhein-Westfalen ab sofort digital und deutlich nutzerfreundlicher. Sie haben künftig die Wahl zwischen der Antragstellung online über das Serviceportal "gemeinsamonline" oder persönlich im Bürgerbüro. Zudem werden neue Fischereischeine als fälschungssichere Scheckkarte sowie als digitales Zertifikat bereitgestellt.

Fischereischeine, Ausländerfischereischeine sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe können nun als digitale Dokumente geführt werden. Sie entscheiden selbst, ob sie den Fischereischein digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder als Karte im Scheckkartenformat mitführen möchten.

Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist neben einem Fischereischein ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich.

Bislang wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:

  • Ausstellung des Fischereischeins

  • Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Der Fischereischein wird nun auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.

Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.

Personen, die ab dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein sowohl im Bürgerbüro als auch online beantragen.

Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen Ihren bisherigen Fischereischein bzw. ihr Fischerprüfungszeugnis aufgrund der erforderlichen Überprüfung auf Fälschungsmerkmale erst bei Ablauf der Gültigkeit des Fischereischeins und im Rahmen eines Verlängerungsantrags vorlegen. Ein sofortiger Umtausch oder eine Vorsprache ist nicht erforderlich, solange der Fischereischein noch gültig ist.

Der Onlinedienst für die Beantragung des neuen Fischereischeins erfordert einen sicheren Login über BundID mit der eID Funktion Ihres Personalausweises. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und die auf Ihrem Smartphone oder Computer installierte Ausweis-App des Bundes (detaillierte Nutzerhinweise finden Sie hier). Die Einrichtung und Nutzung der BundID sowie der eID-Ausweisfunktion inkl. der Ausweis-App sind vollständig kostenfrei.

Die Nutzung des Onlinedienstes erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.

Nach erfolgter Bezahlung steht der digitale Fischereischein unmittelbar im Postfach des BundID-Nutzerkontos der antragstellenden Person zur Verfügung. Bei Antragstellung vor Ort bei uns im Bürgerbüro erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird wenige Wochen später automatisch per Post zugestellt.

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in den o. g. digitalen Nachweis und die Karte umwandeln. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an. Die Umschreibung (Digitalisierung) der alten Papier-Fischereischeine kann NICHT über einen Onlinedienst des Landes beantragt werden. Die Umschreibung wird ausschließlich bei uns im Bürgerbüro vorgenommen.

Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online oder bei uns vor Ort im Bürgerbüro erfolgen. Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.

Kosten

Bei Beantragung vor Ort im Bürgerbüro:

  • 30,00 € für einen Fischereischein auf Lebenszeit

  • 50,00 € für den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Jahre

  • 22,00 € für den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Jahr

  • 32,00 € für einen Ausländerfischereischein für 1 Jahr

Bei Beantragung eines neuen Fischereischeins online:

  • 18,00 € für einen Fischereischein auf Lebenszeit

  • 42,00 € für den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Jahre

  • 14,00 € für den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Jahr

  • 20,00 € für einen Ausländerfischereischein für 1 Jahr

Bitte beachten: Wenn Sie vor dem 1. Juli 2026 bereits im Besitz eines Fischereischeins waren, muss dieser zunächst bei Ablauf der Gültigkeit, vor Ort im Bürgerbüro in einen digitalen Fischereischein umgetauscht werden. Erst danach können die digitalen Funktionen genutzt werden.

Hinweise

Unterlagen

Für die Ausstellung des Fischereischeins benötigen wir:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises:

Informationen zum Fischereischein sowie weitere Anträge und FAQ finden Sie auf der Homepage des Landes NRW