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Friedhof - Unterhaltung und Verwaltung

Details

Die Bewirtschaftung der Kiersper Friedhöfe gehört in den Bereich des Sachgebietes Tiefbau. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbei­setzungen.

Zur Stadt Kierspe gehören zwei städtische Friedhöfe, einer in Kierspe und einer in Rönsahl.

Unter anderem ist die Friedhofsverwaltung zuständig für:

  • die Festsetzung von Ort und Zeit der Bestattung

  • die Herrichtung der Gräber vor und nach der Bestattung

  • die Überwachung der Pflege der Gräber

  • die Genehmigung zur Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Grabmalen

  • die Führung eines Registers über die vorgenommenen Bestattungen


Adressen der Friedhöfe:
Kierspe:
Büscherweg 19-21,
58566 Kierspe

Rönsahl:
Kirchstraße,
58566 Kierspe-Rönsahl
Zufahrt zum Parkplatz über den Haarhauser Weg

Kosten

Die Gebühren für Gräber sowie die Kosten für eine Bestattung sind in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die Gebühr bei der angegebenen Mitarbeiterin.

Unterlagen

In einem Trauerfall wird in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.