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Führungszeugnis

Details

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann formlos bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Antragsteller mit einer Wohnung gemeldet ist. 

Antragsberechtigt ist jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat oder dessen gesetzlicher Vertreter.

Persönliches Erscheinen (eine Antragstellung für eine andere Person ist, auch mit Vollmacht, nicht möglich) ist erforderlich.

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Postanschrift der Behörde und ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck für Antragstellung erforderlich)

  • "erweitertes Führungszeugnis" (nach § 30 a BZRG), welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Zur Beantragung wird hierfür eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt.

Hinweise