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Gaststättenerlaubnis

Details

Im Bereich des Gaststättengewerbes sind spezielle Erlaubnisse notwendig. Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen Sie bei der Stadt Kierspe als zuständige Behörde anzeigen. Sofern Sie den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigen, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

Zudem haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer einzelnen zeitlich begrenzten Veranstaltung eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen.

Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online stellen.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Konzession