Gaststättenerlaubnis
Details
Im Bereich des Gaststättengewerbes sind spezielle Erlaubnisse notwendig. Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen Sie bei der Stadt Kierspe als zuständige Behörde anzeigen. Sofern Sie den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigen, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer einzelnen zeitlich begrenzten Veranstaltung eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen.
Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online stellen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte.
Hinweise
Unterlagen
Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen. Bitte erfragen Sie im Sachgebiet Ordnung und Umwelt, welche Unterlagen beizubringen sind.
Folgende Unterlagen werden möglicherweise benötigt:
Antrag
Lageplan
Grundrisszeichnung
Nutzflächenberechnung
Miet-/ Pachtvertrag
Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort
evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
evtl. Gesundheitszeugnis
Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Antrag der Gaststättenerlaubnis finden Sie hier:
Im Portal ist eine Anmeldung mit der BundID oder mit dem Unternehmenskonto erforderlich.