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Gaststättenerlaubnis

Details

Im Bereich des Gaststättengewerbes sind spezielle Erlaubnisse notwendig. Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen Sie bei der Stadt Kierspe als zuständige Behörde anzeigen. Sofern Sie den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigen, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

Zudem haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer einzelnen zeitlich begrenzten Veranstaltung eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen.

Sie können Ihren Antrag persönlich im Sachgebiet Ordnung und Umwelt oder online stellen.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Grundfläche der Gaststätte. 

Hinweise

Unterlagen

Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen. Bitte erfragen Sie im Sachgebiet Ordnung und Umwelt, welche Unterlagen beizubringen sind.

Folgende Unterlagen werden möglicherweise benötigt:

  • Antrag

  • Lageplan

  • Grundrisszeichnung

  • Nutzflächenberechnung

  • Miet-/ Pachtvertrag

  • Führungszeugnis

  • Gewerbezentralregisterauszug

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes am Wohnort

  • evtl. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

  • evtl. Gesundheitszeugnis

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass  

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Antrag der Gaststättenerlaubnis finden Sie hier:

Im Portal ist eine Anmeldung mit der BundID oder mit dem Unternehmenskonto erforderlich.