Gewerbean-,-ab- und -ummeldung
Details
Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden.
Ebenso ist jede Veränderung der Betriebsstätte oder der Tätigkeit beim Ordnungsamt sowie Namensänderungen zu melden.
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale müssen Sie anmelden.
Gewerbeabmeldung
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Bei Personengesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter*innen erforderlich ist.
Gewerbeummeldung
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert oder wenn es eine Änderung im Namen gibt.
Die Gewerbeanmeldung kann online oder persönlich erfolgen. Können Sie nicht persönlich kommen, kann die Gewerbemeldung auch von einem von Ihnen Bevollmächtigten erfolgen.