Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 01. März 2017.
Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Westlich Feldstraße“;
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Westlich Feldstraße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Beschluss wurde am 03.06.2015 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt – Amtsblatt des Märkischen Kreises – ortsüblich bekanntgemacht.
Nunmehr hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 21.02.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Der Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Westlich Feldstraße“ gem. § 12 BauGB wird aufgehoben. Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt.
Die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Der Beschluss des Rates vom 21.02.2017 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Kierspe, 22.02.2017
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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