Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 12. April 2017.
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“;
erneuter Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen den Bebauungsplan Nr. 9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit Begründung und Umweltbericht erneut als Satzung beschlossen.
Bekanntmachungsanordnung
Der Bebauungsplan Nr. 9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft und ist mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
einsehbar.
Ort und Zeit zur Einsichtnahme werden hiermit gemäß § 10 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise:
Kierspe, 05.04.2017
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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