Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 5. Juli 2017.
Bekanntmachung
14. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kierspe vom 29.06.2017
Der Rat der Stadt Kierspe hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 in der zurzeit gültigen Fassung und des § 45 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Neufassung vom 21. Juli 2000 in der Zur Zeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 27.06.2017 folgende 14. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kierspe vom 11.03.1997 beschlossen.
Artikel 1
Die Anlage zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Kierspe vom 11.03.1997 wird wie folgt geändert.
Es werden folgende Grundstücke mit den beschriebenen Bäumen entlassen:
Kierspe:
Fr.-Ebert-Straße 275 KiKi 461 div. Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 0,80 Meter in 1,00 Meter Höhe
Fr.-Ebert-Straße 249 - 259 KiKi 33, 294 1 Bergahorn
Hammerkamp 43 KiKi 36, 657 1 Linde
Es werden folgende Grundstücke mit den beschriebenen Bäumen aufgenommen:
Kierspe:
Springerweg 21 KiKi 38, 855 1 Ulme, 1 Linde, 1 Eiche
(Partnerschaftsbäume)
Glatzer Weg 8 KiKi 31, 632 5 Ahornbäume
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 29.06.2017
Frank Emde
Bürgermeister
Im Baumkataster finden Sie den gesamten Baumbestand:
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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