Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 5. Juli 2017.
Bekanntmachung
Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Holt“
gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch; Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 27.06.2017 die Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Holt“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich dieser Satzung ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan erkennbar.
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 27.06.2017 ebenfalls beschlossen, die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 27.06.2017 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Entwurf der Satzung für den bebauten Außenbereich Holt liegt mit Begründung in der Zeit vom
4. September 2017 bis einschließlich 4. Oktober 2017
beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Rat der Stadt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beim zuständigen Oberverwaltungsgericht unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kierspe, 28.06.2017
Frank Emde
Bürgermeister
Hier finden Sie den Übersichtsplan:
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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