Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 04. Oktober 2017.
Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
Gemäß § 103 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mähler & Grote GmbH, Kierspe, durch Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung am 19.09.2016 mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Kierspe zum 31.12.2016 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 24.08.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, den der Rechnungsprüfungsausschuss am 24.08.2017 unverändert übernommen hat.
Daraufhin hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 26.09.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der vom Rechnungs-prüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 117.849.235,08 € und einem Jahresergebnis von -2.497.817,32 € festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2016 die vorbehaltlose Entlastung erteilt.“
Der beigefügte Jahresabschluss der Stadt Kierspe zum 31.12.2016 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Er liegt zur Einsichtnahme ab dem 04.10.2017 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus Kierspe, Springerweg 21, Zimmer 21, öffentlich aus.
Das Rathaus ist geöffnet:
Montag – Freitag:
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Kierspe, 27.09.2017
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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