Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 07. März 2018.
Bekanntmachung
15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kierspe vom 27.02.2018
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff.), in der aktuellen Fassung, hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 13.02.2018 folgende 15. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 14 Absatz 5 Buchstabe g erhält folgende Fassung:
Aufträge bis zu 50.000,00 Euro mit Umsatzsteuer zu vergeben, wobei alle Aufträge im Wert von mehr als 30.000,00 Euro und bis zu 50.000,00 Euro, jeweils mit Umsatzsteuer, in nächstmöglicher Sitzung dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu bringen sind,
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 27.02.2018
In Vertretung
Olaf Stelse
Beigeordneter
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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