Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 04. Juli 2018.
Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
Die vom Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 19.06.2018 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegt in der Zeit
vom 16. Juli bis 23. Juli 2018
bei der Stadtverwaltung Kierspe, Springerweg 21, Amt für öffentliche Ordnung und Umweltschutz, Zimmer 39, während der Dienststunden
montags bis freitags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch eingelegt werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Kierspe, 02.07.2018
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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