Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 12. Juni 2019.
Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“;
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der vom Vorhabenträger zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Begründung sowie des Durchführungsvertrages.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 451 der Flur 30 in der Gemarkung Kierspe.
Im Norden: Gewerbegebiet Kiersperhagen und Fläche für die Landwirtschaft
Im Süden: Wohnbebauung - Dorfgebiet
Im Westen: Wegeverbindung Kiersperhagen nach Padberg
Im Osten: Fläche für die Landwirtschaft
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“
Der Beschluss des Rates vom 25.09.2018 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kierspe, 04.06.2019
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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