Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 10. Juli 2019.
Bekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kierspe vom 08.07.2019
Der Rat der Stadt Kierspe hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 in der zurzeit gültigen Fassung und des § 45 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Neufassung vom 21. Juli 2000 in der zurzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 02.07.2019 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kierspe beschlossen.
Artikel 1
Die Anlage zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Kierspe wird wie folgt geändert.
Es werden folgende Grundstücke mit den beschriebenen Bäumen entlassen:
Kierspe:
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Bollwerk, Hüttenberg 5
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KiKi 5, 293 |
3 Erlen |
Bordinghausen 3 |
KiKi 38, 674 (793) |
1 Ahorn |
Felderhof 1 |
K1K1 33, 1034 |
1 Hainbuche |
Fr.-Ebert-Straße 301 |
KiKi 32, 514 |
1 Ahorn |
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Rönsahl:
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Vor dem Isern 4 |
K1Rö 6, 1547 |
1 Linde |
Es werden folgende Grundstücke mit den beschriebenen Bäumen aufgenommen:
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 08.07.2019
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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