Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 10. Juli 2019.
Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
Gemäß § 103 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mähler & Grote GmbH, Kierspe, durch Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung am 19.09.2016 mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Kierspe zum 31.12.2018 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 17.06.2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, den der Rechnungsprüfungsausschuss am 01.07.2019 unverändert übernommen hat.
Daraufhin hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 02.07.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der vom Rechnungs-prüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 119.061.791,05 € und einem Jahresergebnis von -254.484,01 € festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 die vorbehaltlose Entlastung erteilt.“
Der beigefügte Jahresabschluss der Stadt Kierspe zum 31.12.2018 wird hiermit gemäß
§ 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Er liegt zur Einsichtnahme ab dem 10.07.2019 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus Kierspe, Springerweg 21, Zimmer 21, öffentlich aus und ist im Internet unter http://www.kierspe.de/ einzusehen.
Das Rathaus ist geöffnet:
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kierspe, 03.07.2019
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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