Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 21. August 2019.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
für die Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -
Flurbereinigung Marienheide TG B
Az.: 33.41 – 18 74 1 -
50667 Köln, den 16.08.2019
Dienstgebäude:
Zeughausstr. 2 - 10
Tel: 0221 / 147 - 2033
Ladung zur:
I. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
1. Offenlegungstermin
2. Anhörungstermin
II. Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zur vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG
In der Flurbereinigung Marienheide TG B finden die nachfolgenden Termine statt, zu denen die Teilnehmer eingeladen werden:
I. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Im Flurbereinigungsverfahren Marienheide Teilgebiet B hat die Bezirksregierung Köln als Flurbereinigungsbehörde den Flurbereinigungsplan endgültig aufgestellt. Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammen und bestimmt, wie das Flurbereinigungsgebiet tatsächlich und rechtlich neu gestaltet wird (§ 58 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -) .
1. Offenlegungstermin
Der Flurbereinigungsplan (Textlicher Teil, Nachweise und Karten) wird gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG für die Teilnehmer zur Einsichtnahme ausgelegt,
in der Zeit vom 16.09.2019 bis 07.10.2019
im
MGV Sängerheim Linge e. V.
Talsperrenstr. 14, 51709 Marienheide – Linge.
Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Einladung.
In dieser Zeit stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde (Bezirksregierung Köln, Dezernat 33) zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Außerdem wird auf Wunsch die neue Feldeinteilung in der Örtlichkeit angezeigt und erläutert.
Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und gemäß § 10 Nr.2 FlurbG die Nebenbeteiligten.
Gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG zählen zu den Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens:
a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG);
f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Teilnehmer erhalten einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan in Form des Bodenordnungsnachweises, der die von ihnen eingebrachten Grundstücke (Einlagenachweis), sowie ihre neuen Grundstücke und das Verhältnis ihrer Gesamtabfindung zu dem von ihnen Eingebrachten und die Ausgleiche und Entschädigungen nachweist (Abfindungsnachweis). Wenn bei Miteigentum ein/e gemeinsame/r Bevollmächtigte/r bestellt ist, so erhält nur diese/r einen Bodenordnungsnachweis.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Finanzamt im Rahmen der Grundbuchberichtigung den Abfindungsnachweis – Ausgleiche und Entschädigungen – erhält.
Es besteht die Möglichkeit unter dem Link:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/Marienheide_b/index.html (Ende der Seite)
Einsicht in die Zuteilungskarten zu nehmen. (oder Suchbegriff: „Flurbereinigung Marienheide B“)
Von der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Flurbereinigungsplan an den Tagen der Offenlegung bitte ich Gebrauch zu machen, weil in dem Anhörungstermin keine Einzelauskünfte mehr erteilt werden können. Sollte kein Erläuterungsbedarf bestehen, ist ein Erscheinen zu den Offenlegungsterminen nicht erforderlich.
Hinweis:
Die Offenlegung des Holzausgleiches (Verrechnung der abzugebenden und zu übernehmenden Bestände) und des Nebenbeteiligtennachweises erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Teilnehmer werden gebeten ihren jeweiligen Auszug, den sie per Post erhalten, zu den Terminen mitzubringen.
2. Anhörungstermin
Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan können die Teilnehmer Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin erhoben werden.
Die vorgebrachten Widersprüche werden in eine Verhandlungsniederschrift aufgenommen (§ 59 Abs. 4 FlurbG).
Im Anhörungstermin können Einzelauskünfte nicht mehr erteilt werden.
Der Anhörungstermin findet statt am
Mittwoch, den 23.10.2019, um 10:00 Uhr
im
MGV Sängerheim Linge e. V.
Talsperrenstr. 14, 51709 Marienheide – Linge.
Terminversäumnis oder Nichtabgabe von Erklärungen im Anhörungstermin gelten als Einverständnis mit den Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Widersprüche, die vor oder nach dem Anhörungstermin erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden (§ 59 Abs. 2 FlurbG). Die inhaltliche Aufnahme der Widersprüche erfolgt im Anschluss an den Anhörungstermin, sowie Folgetagen.
Wenn Teilnehmer keinen Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan Marienheide Teilgebiet B einlegen wollen, brauchen Sie den Anhörungstermin nicht wahrzunehmen.
Sollten Teilnehmer an der Wahrnehmung der Termine verhindert sein, können sie sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen.
Für den Anhörungstermin ist im Falle einer Vertretung eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift des Vollmachtgebers vorzulegen. Die Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht kann durch jede siegelführende Dienststelle (in aller Regel die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung) erfolgen. Sie ist kostenfrei (§ 108 FlurbG).
Die bevollmächtigte Person muss diese Vollmacht im Anhörungstermin vorlegen.
Im Termin fehlende Vollmachten sind der Bezirksregierung Köln bis spätestens einen Monat nach dem Anhörungstermin nachzureichen.
Vollmachtsvordrucke können die Teilnehmer bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.41, 50606 Köln unter Angabe des Aktenzeichens: 33.41- 18741 - und Ihrer Ordnungsnummer («ONr») anfordern, oder unter dem Link:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/form_vollmacht.pdf abrufen.
Neben dem Formular sind auch „Erläuterungen zum Vollmachtsformular“ unter dem Link:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/merkblatt_vollmachtsformular.pdf.
Das Verschulden eines Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden gleich (§ 134 Abs. 4 FlurbG).
II. Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zur vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG
Gleichzeitig mit der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes (Punkt I 1.) findet die Offenlegung der neuen Feldeinteilung zum Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung mit Wirkung zum 15. November 2019 statt. Beteiligte können in diesem Termin den Antrag stellen, sich die neue Feldeinteilung in der Örtlichkeit anzeigen und erläutern zu lassen.
Falls der betroffene Besitz verpachtet ist, werden die Teilnehmer gebeten, ihre/n Pächter über die neue Feldeinteilung bzw. den o.a. Termin zu informieren.
Der Übergang von Besitz, Verwaltung und Nutzung wird durch die vorläufige Besitzeinweisung bestimmt.
Der Verwaltungsakt zur vorläufigen Besitzeinweisung wird durch die Flurbereinigungsbehörde in den jeweiligen Bekanntmachungsorganen der Gemeinde Marienheide und angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht. Bestandteil dieser vorläufigen Besitzeinweisung sind die Überleitungsbestimmungen, die im Entwurf zur Ladung vorab zur Information beigefügt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Cron
Regierungsvermessungsdirektor
Den Inhalt der o. a. Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index.html
veröffentlicht.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren finden Sie unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf
Kierspe, 16.08.2019
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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