Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 11. September 2019.
Bekanntmachung
Veröffentlichung gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes
Gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Mitglieder des Rates und die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen verpflichtet, dem Bürgermeister schriftlich Auskunft zu geben über:
Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Sinn der Veröffentlichungspflicht ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, sich über die berufliche Tätigkeit und die wahrgenommenen Mitgliedschaftsrechte der Mandatsträger zu informieren.
Dieser Veröffentlichungspflicht wird nachgekommen, indem die übermittelten Auskünfte der Mitglieder während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Kierspe, Zentrale Verwaltung, Zimmer 14, Springerweg 21 in 58566 Kierspe, oder auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung, öffentlich ausgelegt werden.
Kierspe, den 02.09.2019
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!