Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 04. Dezember 2019.
Bekanntmachung
39. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Kierspe vom 10.06.1980
Aufgrund
a) der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung,
b) der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610) in der zurzeit geltenden Fassung,
c) der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706/SGV NW 2061) in der zurzeit geltenden Fassung
hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 26.11.2019 folgende 39. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.06.1980 beschlossen:
§ 1
§ 6 Absatz 4 2. Unterabsatz erhält folgende Fassung:
„Die Benutzungsgebühr hierfür beträgt jährlich je Meter Grundstücksfront (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die
a) dem Anliegerverkehr dient
für den Kehrdienst 1,68 €
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
für den Kehrdienst 1,43 €
c) dem überörtlichen Verkehr dient
für den Kehrdienst 1,18 €“
§ 2
Nr. I Buchstabe a) der Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Kierspe wird um die „Bergstraße“ erweitert.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 28.11.2019
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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