Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 04. Dezember 2019.
Bekanntmachung
Satzung
über die Festsetzung des Steuersatzes für die
Gewerbesteuer in der Stadt Kierspe
Aufgrund des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV NW S. 732) i.V.m § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Kierspe am 26.11.2019 die nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Gebiet der Stadt Kierspe wie folgt festgesetzt:
für die Gewerbesteuer: 440 v. H.
§ 2
Der vorstehende Hebesatz gilt ab dem Haushaltsjahr 2020.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 27.11.2019
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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