Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 26. Februar 2020.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
für die Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
- Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -
Flurbereinigung Klüppelberg
Az.: 33.43 - 5 11 06 -
Köln, den 09.01.2020
Zeughausstr. 2 - 10
50667 Köln
Tel: 0221 / 147 - 2033
I. Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Klüppelberg werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des 3. Änderungsbeschlusses vom 19.10.2018 unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie am 09. Januar 2020 bei der Bezirksregierung Köln, Börsenplatz 1, 50667 Köln ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung erläutert worden sind.
Gründe
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG bewertet worden.
Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Klüppelberg mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise zu ermitteln, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes zu bestimmen ist (§ 27 ff. FlurbG).
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der dem Flurbereinigungsverfahren aufgrund des 3. Änderungsbeschlusses unterliegenden Flurstücke haben zur Einsichtnahme für die Teilnehmer am 09. Januar 2020 im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Börsenplatz 1, 50667 Köln ausgelegen. Die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke sind in einem Anhörungstermin am 09.01.2020 im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Börsenplatz 1, 50667 Köln erläutert worden.
Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden darüber hinaus über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung eines Einlagenachweises unterrichtet.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen gegen die Bewertung vorzubringen.
Einwendungen gegen die Bewertung sind von den Beteiligten nicht erhoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50606 Köln
oder zur Niederschrift bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Börsenplatz 1, 50667 Köln
unter Angabe des Aktenzeichens Az. 33.43 – 5 11 06 - einzulegen.
Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: pststllbrkscnrwd.
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: pststllbrk-nrwd-mld.
Hinweis:
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.
II. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Das durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 20.12.2011 festgestellte Flurbereinigungsgebiet Klüppelberg ist bisher durch 3 Änderungsbeschlüsse gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), geändert worden.
Mit den Änderungsbeschlüssen Nrn. 1 und 3 wurden die nachfolgend aufgeführten Grundstücke zum Flurbereinigungsgebiet Klüppelberg zugezogen und auch insoweit die Flurbereinigung angeordnet:
Regierungsbezirk Köln
Oberbergischer Kreis
Stadt Wipperfürth
Gemarkung Klüppelberg
Flur 26 Flurstücke Nrn. 149, 178, 888, 1008, 1009 und 1010
Flur 27 Flurstücke Nr. 170, 172 und 518/173
Flur 28 Flurstücke Nrn. 76, 296, 298, 306, 309, 497/57, 499/62, 597/1,
608/204, 645/364, 679, 686 und 802
Rechte an den vorstehenden Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln
oder persönlich bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Zimmer B 1026,
Börsenplatz 1, 50667 Köln
unter Angabe des Az. 33.43 – 5 11 06 - anzumelden
Zu diesen Rechten gehören z.B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.
Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Bezirksregierung Köln zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung Köln die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.
Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird.
Ihre Rechte können auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde angemeldet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: pststllbrkscnrwd.
Ihre Rechte können auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz angemeldet werden. Die De-Mail-Adresse lautet: pststllbrk-nrwd-mld.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Rombey
RVD‘in
Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/klueppelberg/index.html
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf.
Kierspe, 13.02.2020
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!