Bekanntmachung
HAUSHALTSSATZUNG
des Volkshochschulzweckverbandes Volmetal
für das Haushaltsjahr
2020
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2019 (GV NRW S.202) - in Verbindung mit §§ 8 Abs. 1 und 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV.NW. S. 621) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV.NRW S.90) und des § 7 Abs. 1 Buchstabe „b“ der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Volmetal mit Beschluss vom 17.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehende Einzahlungen und zu leistende Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.052.000 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.052.000 EUR
Im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag d. Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 990.400 EUR
dem Gesamtbetrag d. Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 990.400 EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 15.000 EUR
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 15.000.EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Außerplanmäßige Erträge aus Versicherungsentschädigungen ermächtigen zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden können, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Sachkonten innerhalb eines Produkts sind gegenseitig deckungsfähig. Mehreinnahmen berechtigen zu entsprechenden Mehrausgaben
§ 7
Die Verbandsumlage wird auf insgesamt 190.000 EUR (175.000 € als konsumtive Umlage und 15.000 € als investiver Zuschuss) festgesetzt.
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 11.10.1979 (GV NW
S. 621), in der zurzeit geltenden Fassung erforderliche Genehmigung ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde Lüdenscheid mit Verfügung vom 14.02.2020 (AZ.: 42-15.10-14-03-12) erteilt worden.
Nach § 18 Abs. 1 GkG ist eine öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes nicht erforderlich.
III.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet, oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Volkshochschulzweckverband Volmetal vorher gerügt und dabei die verletzte Vorschrift und Tatsachen bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 18.02.2020
Heinz-Gerd Maikranz
Stellv. Verbandsvorsteher
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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