Allgemeinverfügung der Stadt Kierspe
der Stadt Kierspe zur Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
Ab sofort ergeht bis einschließlich 19.04.2020 für das gesamte Gebiet der Stadt Kierspe folgende Anordnungen:
- Ausgenommen von den mit Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 angeordneten Betretungsverboten sind für
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken
- stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen
Personen, die für die medizinische oder pflegerische Versorgung oder die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind. Die Entscheidung obliegt der jeweiligen Einrichtungsleitung und soll entsprechend dokumentiert werden. Die jeweils aktuell geltenden RKI-Richtlinien sind zu beachten.
Im Übrigen gelten die mit der Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 angeordneten Betretungsverbote uneingeschränkt fort.
- Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar
- Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung wird hingewiesen (§ 75 Abs. 1, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz).
Anlagen