Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

 
 
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Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Rates der Stadt Kierspe
sowie
für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Kierspe
für die am 13. September 2020 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen

Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020

 
 

Gemäß §§ 24 und 75b Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV.NRW. S. 592, berichtigt S. 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Oktober 2019 (GV. NRW. S. 602) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Nachstehende Änderungen ergeben sich durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020, (GV.NRW.2020 S. 379) bezogen auf die Amtliche Bekanntmachung vom 02.01.2020 (Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen) im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nummer 1 vom 08.01.2020.

  1. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens zum 27.07.2020, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist!), beim Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58556 Kierspe, Zimmer 12, einzureichen (Änderung Ziffer 1).

  2. Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken:
    Gemäß § 7 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der Unterstützungsunterschriften in den Wahlbezirken von bisher 5 auf jetzt 3 (Änderung Ziffer 3).

  3. Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste:
    Gemäß § 8 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der Unterstützungsunterschriften für die Wahl aus Reservelisten von bisher 13 auf 8 (Änderung Ziffer 3).

  4. Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters:
    Gemäß § 13 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der Unterstützungsunterschriften für die Wahl des Bürgermeisters von bisher 170 auf jetzt 102 (Änderung Ziffer 3).


Meine Bekanntmachung vom 02.01.2020 behält ansonsten in allen anderen dort aufgeführten Inhalten ihre Gültigkeit.


Kierspe, den 22.06.2020


Der Wahlleiter


Frank Emde
Bürgermeister

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