Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

 
 
Kierspe Logo

Bekanntmachung
Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Vorth“
gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 7 GO; Aufstellungsbeschluss

 
 

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil „Vorth“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird eingeleitet.

Die betroffene Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.

Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 23.06.2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird der Entwurf der Satzung für den bebauten Außenbereich „Vorth“ mit Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020 möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).

Der Entwurf der Satzung für den bebauten Außenbereich Vorth liegt mit Begründung zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.

Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: plnngkrspd vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.



Kierspe, 02.07.2020


In Vertretung



Olaf Stelse
Beigeordneter

 
 

Anlagen

Ihre Ansprechperson
 
Webcam

Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!

Facebook

Besuchen Sie die Stadt Kierspe auf Facebook