Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

 
 
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
für die Bezirksregierung Köln

 
 

Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
- Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -

1.
Flurbereinigung Marienheide Teilgebiet B
Az.: – 33.41 – 18741 –

50667 Köln, den 16. Juli 2020
Zeughausstr. 2 - 10
50667 Köln
Tel: 0221 / 147 - 2033

 
 
 

Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan - Holzausgleich –

1. Offenlegungstermin
2. Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren Marienheide Teilgebiet B hat die Bezirksregierung Köln als Flurbereinigungsbehörde den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan – Holzausgleich - aufgestellt. Gemäß § 59 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 60 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), finden zur Vorlage des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan – Holzausgleich - folgende Termine statt, zu denen die Teilnehmer eingeladen werden:

1. Offenlegungstermin

Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan – Holzausgleich - (Textlicher Teil, Nachweise und Karten) wird gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG für die Teilnehmer zur Einsichtnahme ausgelegt,

in der Zeit vom 18.08.2020 bis 20.08.2020
im
MGV Sängerheim Linge e. V.
Talsperrenstr. 14, 51709 Marienheide – Linge.


In dieser Zeit stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde (Bezirksregierung Köln, Dezernat 33) zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.

Teilnehmer erhalten einen Auszug aus dem Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan in Form des Bodenordnungsnachweises, der die von ihnen eingebrachten Grundstücke (Einlagenachweis) sowie ihre neuen Grundstücke und das Verhältnis ihrer Gesamtabfindung zu dem von ihnen Eingebrachten und die Ausgleiche und Entschädigungen nachweist (Abfindungsnachweis). Zudem erhalten die Teilnehmer den Abfindungsnachweis - Holzausgleich -, in dem die Werte der abzugebenden und der zu übernehmenden Bestände miteinander verrechnet werden.

Wenn bei Miteigentum eine gemeinsame bevollmächtigte Person bestellt ist, so erhält nur diese einen Bodenordnungsnachweis.

Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Finanzamt im Rahmen der Grundbuchberichtigung den Abfindungsnachweis – Ausgleiche und Entschädigungen – erhält.

Die Teilnehmer werden gebeten ihren jeweiligen Auszug, den sie per Post erhalten, zu den Terminen mitzubringen.

Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan umfasst ausschließlich die Bekanntgabe des Holzausgleichs, basierend auf der Zuteilung des Flurbereinigungsplanes.

Besondere Hinweise zur Coronavirus-Prävention

Die Teilnehmer werden gebeten im Wartebereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Das Erscheinen ist nicht verpflichtend! Sollte kein Erläuterungsbedarf bestehen, können die Teilnehmer der Offenlage fernbleiben.

Gerne erteilen wir auch vorab telefonische Auskünfte. Die Teilnehmer erreichen uns unter folgenden Nummern:

Herr Cron (ab dem 10.08.) 0221-147-3371

Herr Albrecht: 0221-147-2221

Herr Bitzer: 0221-147-2274

Frau Cosar: 0221-147-2666

2. Anhörungstermin

Gegen den bekanntgegebenen Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan - Holzausgleich - können die Beteiligten Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin erhoben werden.
Die vorgebrachten Widersprüche werden in eine Verhandlungsniederschrift aufgenommen (§ 59 Abs. 4 FlurbG).

Im Anhörungstermin können Einzelauskünfte nicht mehr erteilt werden.

Der Anhörungstermin findet statt am:
Freitag, den 04.09.2020, um 10:00 Uhr
im
MGV Sängerheim Linge e. V.
Talsperrenstr. 14, 51709 Marienheide – Linge.


Terminversäumnis oder Nichtabgabe von Erklärungen im Anhörungstermin gelten als Einverständnis mit den Festsetzungen des Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan – Holzausgleich - (§ 134 Abs. 1 FlurbG). Widersprüche, die vor oder nach dem Anhörungstermin erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden (§ 59 Abs. 2 FlurbG).

Besondere Hinweise zur Coronavirus-Prävention

Die Teilnehmer werden gebeten im Wartebereich sowie während des allgemeinen Teils des Termins eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Widersprüche gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan (Holzausgleich) können sich nur auf die gutachterlich ermittelten Bestandswerte zum Bewertungsstichtag beziehen, nicht aber auf die Lage der Abfindung, die bereits mit der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes bekanntgegeben wurde.

Wenn Teilnehmer keinen Widerspruch gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan – Holzausgleich - Marienheide Teilgebiet B einlegen wollen, brauchen sie den Anhörungstermin nicht wahrzunehmen.

Sollten Teilnehmer an der Wahrnehmung der Termine verhindert sein, können sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Für den Anhörungstermin ist im Falle einer Vertretung eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift des Vollmachtgebers vorzulegen. Die Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht kann durch jede siegelführende Dienststelle (in aller Regel die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung) erfolgen. Sie ist kostenfrei (§ 108 FlurbG).
Die bevollmächtigte Person muss diese Vollmacht im Anhörungstermin vorlegen.

Im Termin fehlende Vollmachten sind der Bezirksregierung Köln bis spätestens einen Monat nach dem Anhörungstermin nachzureichen.

Vollmachtsvordrucke können die Teilnehmer bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.41, 50606 Köln unter Angabe des Aktenzeichens: 33.41- 18741 - und Ihrer Ordnungsnummer («ONr») anfordern, oder unter dem Link:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/
flurbereinigungsverfahren/form_vollmacht.pdf
abrufen.

Neben dem Formular sind auch „Erläuterungen zum Vollmachtsformular“ unter dem Link:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/
flurbereinigungsverfahren/merkblatt_vollmachtsformular.pdf
.

Das Verschulden eines Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden gleich (§ 134 Abs. 4 FlurbG).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Cron
Regierungsvermessungsdirektor

Den Inhalt der o. a. Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index.html
veröffentlicht.

Allgemeinde Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Informationen auch barrierefrei zur Verfügung.



Kierspe, 20.07.2020


Frank Emde
Bürgermeister

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