Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 23. September 2020.
Bekanntmachung
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden und von Grundstücken der Stadt Kierspe vom 21.09.2020
Aufgrund des § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f, i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NW.1994 S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 15.09.2020 die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen:
Artikel 1
Das Entgeltverzeichnis zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden und von Grundstücken der Stadt Kierspe vom 27.03.2013 wird wie folgt geändert:
Das Bürgerhaus unter Abschnitt D, Punkt b) in dem Entgeltverzeichnis wird gestrichen:
|
Stundensatz |
Wochenendsatz
|
1. Bürgerhaus großer Saal |
20,00 € |
250,00 € |
2. Bürgerhaus kleiner Saal |
15,00 € |
150,00 € |
3. Bürgerhaus beide Säle |
30,00 € |
300,00 € |
Die bisherige Nummerierung der sonstigen Räume mit Ziffer 4 entfällt.
Artikel 2
Die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden und von Grundstücken der Stadt Kierspe tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 21.09.2020
Frank Emde
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!