Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 23. September 2020.

 
 
Logo der Stadt Kierspe

Bekanntmachung
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden und von Grundstücken der Stadt Kierspe vom 21.09.2020

Aufgrund des § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f, i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NW.1994 S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 15.09.2020 die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen:


Artikel 1
Das Entgeltverzeichnis zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden und von Grundstücken der Stadt Kierspe vom 27.03.2013 wird wie folgt geändert:

Das Bürgerhaus unter Abschnitt D, Punkt b) in dem Entgeltverzeichnis wird gestrichen:


Stundensatz

Wochenendsatz

1. Bürgerhaus großer Saal

20,00 €

250,00 €

2. Bürgerhaus kleiner Saal

15,00 €

150,00 €

3. Bürgerhaus beide Säle

30,00 €

300,00 €

 
 

Die bisherige Nummerierung der sonstigen Räume mit Ziffer 4 entfällt.


Artikel 2
Die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden und von Grundstücken der Stadt Kierspe tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.



Kierspe, 21.09.2020



Frank Emde
Bürgermeister

Ihre Ansprechperson
 
Webcam

Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!

Facebook

Besuchen Sie die Stadt Kierspe auf Facebook