Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 07. Oktober 2020.

 
 
Logo der Stadt Kierspe

Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

 
 

Gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidaudit GmbH, Solingen, durch Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung am 25.11.2019 mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Kierspe zum 31.12.2019 beauftragt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 04.08.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, den der Rechnungsprüfungsausschuss am 02.09.2020 unverändert übernommen hat.

Daraufhin hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 15.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der vom Rechnungs-prüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 124.686.252,57 € und einem Jahresergebnis von 1.234.061,77 € festgestellt. Der Jahresüberschussbetrag wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2019 die vorbehaltlose Entlastung erteilt.“

Der beigefügte Jahresabschluss der Stadt Kierspe zum 31.12.2019 wird hiermit gemäß
§ 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Er liegt zur Einsichtnahme ab dem 07.10.2020 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus Kierspe, Springerweg 21, Zimmer 21, öffentlich aus und ist im Internet unter http://www.kierspe.de/ einzusehen.

Das Rathaus ist geöffnet:
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Kierspe, 30.09.2020

In Vertretung

Olaf Stelse
Beigeordneter

 
 

Anlagen

Ihre Ansprechperson
 
Webcam

Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!

Facebook

Besuchen Sie die Stadt Kierspe auf Facebook