Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 14. Oktober 2020.

 
 
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Stadt Kierspe
Amtliche Bekanntmachung

Ersatzbestimmung eines Vertreters für den Rat der Stadt Kierspe

 
 

Nach der Feststellung des Wahlergebnisses der Ratswahl der Stadt Kierspe am 13.09.2020 sind die gewählten Ratsmitglieder nach § 62 Kommunalwahlordnung benachrichtigt worden.
Das gewählte Ratsmitglied Heinz-Jörg Hentschel hat mit Schreiben vom 29.09.2020 die Annahme der Wahl zur Vertretung der Stadt Kierspe ausgeschlagen.

Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird festgestellt, dass als Nachfolger aus der Reserveliste der Freien Wählergemeinschaft Kierspe

Herr Nico Howorka, wohnhaft in 58566 Kierspe,

in den Rat der Stadt Kierspe nachrückt.

Herr Howorka hat mit Erklärung vom 03.10.2020, eingegangen am 05.10.2020, das Ratsmandat angenommen.

Gegen diese Feststellung kann

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde


gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.



Kierspe, 06.10.2020


Frank Emde
Wahlleiter

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