Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 18. November 2020.
Bekanntmachung
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe für das Haushaltsjahr 2021 nebst Anlagen liegt gem. § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 194) in der zurzeit geltenden Fassung,
im Rathaus der Stadt Kierspe,
58566 Kierspe, Springerweg 21,
Zimmer 21,
während der Dauer des Beratungsverfahrens (bis 09. Februar 2021) öffentlich aus:
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Weitere Informationen sind unter der Adresse https://www.kierspe.de/de/rat-verwaltung/haushaltswirtschaft.php im Internet verfügbar.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe für das Haushaltsjahr 2021 und deren Anlagen können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Einwendungen erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Kierspe, 16.11.2020
Olaf Stelse
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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