Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 25. November 2020.
Bekanntmachung
16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kierspe vom 19.11.2020
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff.), in der aktuellen Fassung, hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 17.11.2020 folgende 16. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 11 Abs. 3 Buchstabe f erhält folgende Fassung:
Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, werden gemäß § 46 Satz 2 GO NRW folgende weitere Ausschüsse ausgenommen:
Rechnungsprüfungsausschuss,
Ausschuss für Demografie, Soziales und Familie,
Ausschuss für Sport und Jugend,
Ausschuss für Schule, Kultur und Tourismus,
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung und
Ausschuss für Umwelt und Bauen.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 19.11.2020
Olaf Stelse
Bürgermeister
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
02359 / 661-111
02359 / 661-199
d.vormann-berg@kierspe.de
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