Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 26.01.2022.
Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“;
Bürgerbeteiligung
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Kiersperhagen“ gefasst.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 451 der Flur 30 in der Gemarkung Kierspe.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“
Der Übersichtsplan kann mit Begründung für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingesehen werden. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden benachrichtigt.
Der Planbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Übersichtsplan liegt mit Begründung in der Zeit vom 31.01.-14.03.2022
beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Kierspe, 20.01.20222
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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