Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 06.04.2022.
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 0067/1 -8- „Kalberkamp“,
9. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen den Bebauungsplan Nr. 0067/1 -8- „Kalberkamp“, 9.Änderung mit Begründung als Satzung beschlossen.
Bekanntmachungsanordnung
Der Bebauungsplan Nr. 0067/1 -8- „Kalberkamp“, 9.Änderung, tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft und ist mit Begründung und Umweltbericht beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
einsehbar.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Hinweise:
Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen auch über das Internet möglich.
Kierspe, 30.03.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!