Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen und die Briefwahl
für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
- Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Stadt Kierspe liegt in der Zeit vom 25. bis 29. April 2022,
Montag: 7:30 Uhr - 15:30 Uhr,
Dienstag und Freitag: 7:30 Uhr – 12:30 Uhr und
Mittwoch und Donnerstag: 7:30 Uhr – 17:00 Uhr,
im Rathaus der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Wahlbüro (barrierefrei), zur Einsichtnahme aus. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 25. bis 29. April 2022, spätestens am
29. April 2022 bis 12:30 Uhr,
beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens
24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
- Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landtagswahl im Wahlkreis 123 - Märkischer Kreis III (Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle) – durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
- Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein/e in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r,
5.2 ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, wenn
a) er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 10 Abs. 2 und 3 Landeswahlordnung (bis zum 24.04.2022) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 17 Abs. 1 Landeswahlgesetz (bis zum 29.04.2022) versäumt hat,
b) sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 10 Abs. 2 und 3 Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 17 Abs. 1 Landeswahlgesetz entstanden ist,
c) sein/ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Festsetzung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Kierspe gelangt ist.
- Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, dem 13. Mai 2022, 18:00 Uhr, bei der Stadt Kierspe, Wahlbüro, mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Fernmündliche Anträge sind unzulässig und können deshalb nicht entgegengenommen werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tage vor der Wahl (14. Mai 2022), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
- Mit dem Wahlscheinantrag erhält der/die Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wer durch Briefwahl wählt,
- kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,
- unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und Tages,
- steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
- verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
- übersendet den Wahlbrief durch ein Postunternehmen.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine/n andere/n ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl hat der/die Wähler/in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle bis 18:00 Uhr abgegeben werden.
Kierspe, den 30.03.2022
Der Bürgermeister
Olaf Stelse