Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 06.04.2022.
Bekanntmachung
2. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
„Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“;
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 die 2. Änderung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Satzungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 BauGB „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 29.03.2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Entwurfes der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“; mit dem Entwurf der Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 19.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022
möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Der Entwurf der Satzung liegt mit dem Entwurf der Begründung, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum bei der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie aufgrund der Cororavirus-Pandemie vor dem Betreten des Rathauses einen Termin mit dem Bauverwaltungs- und Planungsamt und achten Sie darauf, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: planung@kierspe.de vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen auch über das Internet möglich: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Kierspe, 30.03.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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