Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 06.04.2022.
Bekanntmachung
Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“
gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 7 GO; Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil „Eicken“ gemäß
§ 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird eingeleitet.
Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben, entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 29.03.2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Entwurfes der Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“ mit dem Entwurf der Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 19.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022
möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Der Entwurf der Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“ liegt mit dem Entwurf der Begründung, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum bei der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie aufgrund der Cororavirus-Pandemie vor dem Betreten des Rathauses einen Termin mit dem Bauverwaltungs- und Planungsamt und achten Sie darauf, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: plnngkrspd vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen auch über das Internet möglich: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Kierspe, 30.03.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
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