Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 13.04.2022.
Bekanntmachung
über die Entwidmung der Anliegerstraße Speierlingweg
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 die Entwidmung der Anliegerstraße Speierlingweg beschlossen.
Der im Lageplan schraffiert dargestellte Stichweg Speierlingweg wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW als öffentliche Straße eingezogen.
Der Speierlingweg besitzt nicht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und ist daher zu entwidmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entwidmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten im Land NRW (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungs- und Finanzgericht) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Diese sind unter www.egvp.de aufgeführt.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werde, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Kierspe, 04.04.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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