Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 29.06.2022.
Eine Berichtigung dieser Bekanntmachung erfolgt im Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 06.07.2022.
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“;
7. Änderung, Offenlegungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/7 -35- „An der Thingslinde“ wird mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligten werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 06.07.2022 - 10.08.2022
möglich im Bereich des Bauleitplanverfahrens.
Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich im Bereich des Bauleitplanverfahrens.
Hinweise:
Kierspe, 22.06.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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