Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 21.09.2022.
Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“;
Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 den Offenlegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der Entwurf des Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit vom 28.09.2022-28.10.2022 im Bereich Bauleitplanverfahren möglich.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“; liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Hinweise:
Kierspe, 19.09.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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