Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 30.11.2022.
Bekanntmachung
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe für das Haushaltsjahr 2023 nebst Anlagen liegt gem. § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 194) in der zurzeit geltenden Fassung,
im Rathaus der Stadt Kierspe,
58566 Kierspe, Springerweg 21,
Zimmer 21,
während der Dauer des Beratungsverfahrens (bis 14. Februar 2023) öffentlich aus:
montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
mittwochs 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Weitere Informationen sind unter der Adresse http://www.kierspe.de im Internet verfügbar.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe für das Haushaltsjahr 2023 und deren Anlagen können Einwohner und Einwohnerinnen oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Einwendungen erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Kierspe, 28.11.2022
Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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