Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 07.12.2022.
Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“;
Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 den Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 15.12.2022- 16.01.2023_
möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Hinweise:
Kierspe, 01.12.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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