Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 07.12.2022.
Bekanntmachung
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen;
Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 gemäß §§ 10 und 12 (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2024 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Bekanntmachungsanordnung
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft und ist mit Begründung und Umweltbericht beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
einsehbar.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Hinweise:
Kierspe, 01.12.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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