Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 14.12.2022.
Bekanntmachung
Satzung
über die Festsetzung des Steuersatzes für die
Gewerbesteuer in der Stadt Kierspe
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBL. I S. 965) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV NW S. 732) i.V.m § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Kierspe am 29.11.2022 die nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Gebiet der Stadt Kierspe wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer: 450 v. H.
§ 2
Der vorstehende Hebesatz gilt ab dem Haushaltsjahr 2023.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung und Bestätigung
gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)
vom 26.08.1999 in der zurzeit gültigen Fassung
Die vorstehende Satzung, die der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen hat, wird hiermit öffentlich gekannt gemacht.
Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der
Satzung über die Festsetzung des Steuersatzes für die Gewerbesteuer in der Stadt Kierspe vom 07.12.2022
mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt und nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungs-verordnung verfahren worden ist.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den (Rats-) Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 07.12.2021
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!