Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 01.03.2023.
Berichtigung der Bekanntmachung vom 16.02.2023 der 43. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Kierspe vom 10.06.1980, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nr. 8 am 22.02.2023.
Bekanntmachung
43. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Kierspe vom 10.06.1980
Aufgrund
a) der §§ 7,8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung
b) der §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610) in der zurzeit gültigen Fassung
c) der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straße (StrRG) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706/ SGV NW 2061) in der zurzeit gültigen Fassung
hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 14.02.2023 folgende 43. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.06.1980 beschlossen:
§ 1
§ 6 Abs. 4, 2. Unterabsatz erhält folgende Fassung:
„Die Benutzungsgebühr hierfür beträgt jährlich je Meter Grundstücksfront (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die
a) dem Anliegerverkehr dient für den Kehrdienst 1,74 €
b) dem innerörtlichen Verkehr dient für den Kehrdienst 1,48 €
c) dem überörtlichen Verkehr dient für den Kehrdienst 1,22 €“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung und Bestätigung gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26.08.1999 in der zurzeit gültigen Fassung
Die vorstehende Satzung, die der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 14.02.2023 beschlossen hat, wird hiermit öffentlich gekannt gemacht.
Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der
43. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Kierspe vom 10.06.1980
mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt und nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den (Rats-) Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 23.02.2023
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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