Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 12.04.2023.
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“; 1. Änderung
Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß den §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 (GV NRW S. 421) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 17.04.1994 (GV NRW S. 666) in den zurzeit gültigen Fassungen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ mit Begründung als Satzung beschlossen.
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Bekanntmachungsanordnung
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft und ist mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
für jedermann einsehbar.
Gemäß § 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Hinweise:
Kierspe, 03.04.2023
Olaf Stelse
Bürgermeister
Sachbearbeiterin
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
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