Zu Beginn eines jeden Jahres erhält jeder Eigentümer eines Grundstücks einen Bescheid über Grundbesitzabgaben. Zu den Grundbesitzabgaben zählen die Grundsteuer, Abfallentsorgungs-, Abwasserbeseitigungs-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren.
Neben den jährlich mit den Grundbesitzabgaben erhobenen Steuern und Gebühren finden Sie hier auch Informationen zu weiteren Steuer- und Abgabearten, die für andere Zwecke erhoben werden.
Weitere Gebühren und Beiträge, die nur einmalig bei Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung erhoben werden, finden Sie im Bereich "Was finde ich wo?" unter der Rubrik Dienstleistungen.
Hier finden Sie Informationen zu der jeweiligen Steuer und auch zum dem für den entsprechenden Bereich zuständigen Ansprechpartner:
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren der Stadt Kierspe ebenso wie den jeweils zuständigen Ansprechpartner:
Abfallbeseitigungsgebühren
Abwasserbeseitigungsgebühren
Musikschulgebühren
Niederschlagswassergebühren
Straßenreinigung
Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von der Stadt erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Dann gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen erfahren Sie in diesem Merkblatt.
Eine Stundung kann nur auf schriftlichen Antrag und nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden.
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