Zahlungsverkehr und Vollstreckung

Den Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung wickelt die Stadtkasse ab. Es handelt sich hierbei um Zahlungen von Grund- und Gewerbesteuer, Vergnügungs- und Hundesteuer sowie Verwaltungsgebühren und sonstige Abgaben.

Einzahlungen können auf folgende Konten der Stadt Kierspe getätigt werden:

Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen

BIC:

WELADED1KMZ

IBAN:

DE65 4585 1665 0008 0000 10

Volksbank Kierspe

BIC:

GENODEM1KIE

IBAN:

DE02 4586 1434 0700 2500 00

 

Für die Zahlung Ihrer fälligen Steuern und Abgaben stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • das SEPA-Lastschriftmandat
  • die Überweisung und
  • die Bareinzahlung

Sollten Sie einen Zahlungstermin nicht einhalten, erhalten Sie eine Mahnung. Wird auch daraufhin nicht gezahlt, wird der ausstehende Betrag im Rahmen der Vollstreckung beigetrieben.

SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung) können Sie auf einfachem Weg Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Kierspe nachkommen. Die Abbuchung erfolgt zu der auf Ihrem Bescheid angegebenen Fälligkeit. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.

Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

Mahnung

Abbuchungsaufträge sind für immer wiederkehrende Zahlungen, die fortlaufend zu entrichten sind, sinnvoll. So versäumen Sie keinen Zahlungstermin. Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen oder hat sich vielleicht Ihre Bankverbindung geändert, so benutzen Sie bitte das unten stehende Formular.

Wenn Sie aber doch mal Mahnung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter. Die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin ist aus den Mahnungen ersichtlich.

Um zukünftig Mahnungen zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung über folgendes Formular zu erteilen:

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

Vollstreckung

Bleibt die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen und zugelassene privatrechtliche Forderungen erfolglos, bekommen Sie Besuch von einer Vollziehungsbeamtin oder einem Vollziehungsbeamten. Dieser erhebt die Forderungen als Vollstreckungsbehörde im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung,
  • von Konten bei Banken / Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber, 
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte, 
  • in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen) sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Im Rahmen der Vollstreckung entstehen für die Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.

Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.

Bareinzahlungen

Wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtung in bar begleichen möchten, haben Sie die Möglichkeit dies bei uns in der Stadtkasse, Zimmer 18, im hinteren Flur des Rathauses zu tun.

Ihre Ansprechpersonen
 
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