
Sperrmüll (anmeldepflichtig)
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restmülltonne passen.
Der Sperrmüll wird nach vorheriger Anmeldung abgeholt. Jeder Haushalt darf nur sechs mal im Jahr Sperrmüll anmelden.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Bereich Rathaus - Rund um den Abfall - Anmeldung Sperrmüll, Elektroschrott und Strauchschnitt.
Die genauen Abholtermine finden Sie im Abfallkalender.